Kinder- und Jugendschutzkonzept
Einleitung
Kinder und Jugendliche sind die Zukunft unseres Handballvereins.
Ihr Wohl und ihre Entwicklung stehen im Mittelpunkt unserer Vereinsarbeit.
Dieses Kinder- und Jugendschutzkonzept soll dazu beitragen, ein sicheres und förderliches Umfeld zu schaffen, in dem Kinder und Jugendliche frei von Gewalt, Missbrauch und Diskriminierung am Vereinsleben teilnehmen können.
Ziele des Schutzkonzepts
- Schaffung eines sicheren Umfelds für Kinder und Jugendliche
- Prävention von Gewalt, Missbrauch und Diskriminierung
- Aufklärung und Sensibilisierung aller Vereinsmitglieder
- Klare Verfahrenswege im Verdachtsfall
Verhaltenskodex für Mitarbeitende und Ehrenamtliche
1. Verhaltenskodex für Mitarbeitende und Ehrenamtliche
Alle Personen, die im Verein mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, verpflichten sich zu einem respektvollen, wertschätzenden und grenzachtenden Umgang. Dazu gehören insbesondere:
- Wahrung der Intimsphäre und der persönlichen Grenzen der Kinder und Jugendlichen
- Keine körperlichen oder seelischen Übergriffe
- Verzicht auf diskriminierende, beleidigende oder herabwürdigende Sprache
- Vorbildfunktion in Bezug auf Fairness, Ehrlichkeit und Teamgeist
- Keine privaten Kontakte in problematischen Kontexten (z.B. Einladungen nach Hause ohne Wissen der Eltern)
2. Präventive Maßnahmen
- Alle Trainer*innen, Betreuer*innen und ehrenamtlich Tätigen legen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor.
- Regelmäßige Schulungen und Informationsveranstaltungen zum Thema Kinderschutz für alle Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen.
- Kindgerechte Aufklärung über Rechte, Grenzen und Hilfestellen im Verein.
- Etablierung von festen Ansprechpartnern*innen für Kinder- und Jugendschutz im Verein.
3. Verfahrenswege im Verdachtsfall
Sollte der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung oder einen Verstoß gegen dieses Schutzkonzept bestehen, gelten folgende Schritte:
- Vertrauliche Anlaufstelle: Die Jugendleitungen/Kinderschutzbeauftragten stehen als erste Ansprechpartner*innen zur Verfügung.
- Dokumentation: Jede Beobachtung oder Mitteilung wird sorgfältig dokumentiert.
- Interne Beratung: Im Team wird unter Wahrung der Vertraulichkeit beraten, wie weiter vorzugehen ist.
- Externe Unterstützung: Bei schwerwiegendem Verdacht erfolgt die Einbindung externer Fachstellen (Jugendamt, Polizei).
- Schutzmaßnahmen: Zum Schutz des betroffenen Kindes/Jugendlichen werden ggf. Sofortmaßnahmen ergriffen.
4. Beteiligung und Partizipation
Kinder und Jugendliche werden aktiv in die Gestaltung des Vereinslebens einbezogen. Ihre Meinungen, Wünsche und Beschwerden werden ernst genommen. Es gibt regelmäßige Kinder- und Jugendversammlungen sowie eine anonyme Beschwerdemöglichkeit.
5. Öffentlichkeitsarbeit und Transparenz
Das Schutzkonzept wird allen Mitgliedern, Eltern und Interessierten auf der Website und über die Kommunikationsplattform Sportmember zugänglich gemacht. Zudem wird regelmäßig über die Umsetzung und Weiterentwicklung informiert.
6. Ansprechpartner*innen
Folgende Personen stehen als Kinderschutzbeauftragte zur Verfügung:
- Daniel Schalanda, Jugendleitung männlich, 0151 12458163
- Katharina Eichenmüller, Jugendleitung weiblich, 0151 19462746
7. Evaluation und Weiterentwicklung
Das Kinder- und Jugendschutzkonzept wird jährlich überprüft und weiterentwickelt. Anregungen und Erfahrungen aller Beteiligten fließen in diesen Prozess ein.
Schlusswort
Die SG Auerbach-Pegnitz verpflichtet sich das Wohl der Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt zu stellen und aktiv zum Schutz beizutragen. Wir danken allen Mitgliedern, Eltern und Engagierten für ihre Unterstützung und ihr Vertrauen.